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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Für viele Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses ein Traum, den sie sich im Laufe des Lebens gerne erfüllen möchten. Dabei sind den meisten Bauherrn die offensichtlichen Schwierigkeiten bekannt, wie beispielsweise die grundlegenden Kosten des Baus und die Wahl einer geeigneten Baufirma. Wenigen ist bekannt, welche zusätzlichen Schwierigkeiten entstehen können. So können beispielsweise beim Bau Handwerker oder Besucher verletzt werden, deren Schaden der Bauherr tragen muss. Oder Stürme und Feuer können den Bau verzögern und in diesem Sinne eine finanzielle Mehrbelastung herbeiführen. Eine Bauherrenversicherung sichert Sie gegen alle Eventualitäten ab, die Ihnen als Bauherr begegnen können. Bei Fragen zu einzelnen Einschlüssen der Versicherung prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.

Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrnversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrnversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrnversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrnversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.

Umbauen oder neu bauen, die Bauherrenhaftpflicht darf nicht fehlen

Das größte Haus fängt auch mit dem ersten Stein an. Ob neubau oder umbau, es muss alles gut bedacht sein. Die meisten Menschen haben Träume ein eigenes Haus zu bauen oder umzubauen. Nur darf dies nicht zu einem Albtraum werden. Deswegen sollte der Bauherr seine Baustelle ordnungsgemäß absichern, sodass niemand dort zu Schaden kommen kann. Dabei ist es üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer und Architekten delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, daher kann er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden. Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

Hier beauftragen die meisten Bauherren einen Architekten, der wiederum alles angeblich zu ihrem Vorteil organisiert. Da immer die Möglichkeit besteht, dass auf einer Baustelle etwas passiert, ist jeder Bauherr verpflichtet eine Bauherrenversicherung anzuschließen. So sollte man besonders die Architekten und die Bauunternehmen ständig überwachen und die gemachte Arbeit überprüfen. Denn die Kriminelle Energie der Bauunternehmen und Architekten sind grenzenlos. Mal abgesehen davon, das die Unternehmen Schwarzarbeiter beschäftigen, bauen sie am laufenden Band ununterbrochen pfusch. Davon profitiert in erster Linie der Architekt und das Bauunternehmen, denn diese Gauner machen gemeinsame Sache, um höhere Gewinne zu erwirtschaften. Ihr Zementestrich sollte je nach Härteklasse zwischen 40 bis 45 milimeter dick sein. Die Realität sieht in meisten Fällen anders aus.

In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Vergleichen sie gleich und schließen sie online ab. Bei noch offenen Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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