Hausrat

Hausrat

Als Mieter einer Wohnung oder als Hauseigentümer sind Ihnen bereits häufige Gefahrenquellen bekannt, die Ihre Wohnung und Ihr Inventar gefährden können. Zu diesen Quellen zählen Feuer- und Leitungswasserschäden, aber auch Hagel und Einbruch. Tritt ein Schadensfall ein, kann die Schadenssumme schnell sehr groß werden. In dieser Situation hilft Ihnen die Hausratsversicherung, die Ihnen bis zu einem festgelegten Versicherungswert den Schaden ersetzt und je nach Tarif sogar weitere Möglichkeiten bietet, wie beispielsweise kostenfreie Übernachtung in einem Hotel, wenn die Wohnung zeitweise nicht mehr bewohnbar ist.

Ein prägnantes Beispiel eines sinnvollen Einschlusses der Hausratsversicherung ist Übernahme der Hotelkosten im Schadensfall. Sollten Sie im Zuge einer drastischen Schädigung Ihres Wohnraumes gezwungen sein, für die Dauer der Instandsetzung eine neue Bleibe zu beziehen, werden manche Hausratsversicherungen anbieten, die Kosten der Übernachtungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Sollten Sie im Verlaufe der Wohnungsschädigung selbst geschädigt worden sein und einen Krankenhausaufenthalt benötigen, deckt die Hausratsversicherung zwar nicht die Krankenhauskosten, aber bei manchen Tarifen den Diebstahl Ihrer persönlichen Wertgegenstände und Geldsummen, wenn Sie Ihnen innerhalb des Krankenhausaufenthaltes entwendet worden sind. Eine Hausratsversicherung bietet ein reichhaltiges Spektrum an Einschlüssen. Wählen Sie eine Hausratsversicherung, der Ihrer Erwartung an einen umfassenden Schutz am nächsten kommt.

Hausratversicherung – viel mehr als eine Versicherung für Schäden an Einrichtung durch Blitz, Feuer und Sturm

Jeder möchte sein Hab und Gut möglichst schützen und achtet daher besonders darauf, dass es keinen Schaden nimmt – sei es das neue TV-Gerät, die teure Waschmaschine oder das lange hingesparte Ledersofa. Nun ist es im Leben aber ganz normal, dass Ereignisse eintreten, die kaum vorherzusehen sind. Womöglich zerstört ein nahegelegener Blitzeinschlag die Technik Ihres Fernsehers, Ihre Waschmaschine nimmt aufgrund einer leckenden Wasserzufuhr Schaden oder Ihre Couch wird durch einen Kerzenversengung ruiniert. Ein Brand oder Sturm kann sogar große Teile Ihres Besitzes zerstören. Oder es werden bei einem Einbruch wertvolle Gegenstände entwendet bzw. beschädigt. In solchen und ähnlichen Fällen springt eine leistungsstarke Hausratversicherung ein.

Was gehört zum Hausrat bei einer Hausratversicherung?

Zum Hausrat zählen beispielsweise Möbel, Haushaltsgegenstände sowie -geräte und Kleidung. Selbst geliehene Sachen fallen unter den Schutz der Versicherung. Eine Einbauküche ist Hausrat, wenn Sie die Küche eingebaut haben und es möglich ist, diese auch wieder auszubauen. Das gilt ebenfalls für Laminatböden, die Sie als Mieter in Ihrer Wohnung verlegt haben. Wertsachen fallen in aller Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze unter den Schutz der Hausratversicherung.

Des Weiteren deckt die Versicherung Schäden an privat genutzten Markisen oder Antennen ab. Manchmal sind auch Gartenmöbel versichert. Ob ein entsprechender Schutz besteht und in welchem Ausmaß, hängt vom Anbieter ab. Mittels Zusatzbausteinen können Sie wahlweise Ihr Fahrrad oder Glas mitversichern. Die Vorteile einer Fahrradversicherung oder einer Glasversicherung sollten immer individuell geprüft werden.

Was übernimmt die Hausratversicherung?

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, wird im Vertrag genau festgelegt, bei welchem Schaden diese greift bzw. welche Gegenstände sie ersetzt. In ihrer einfachsten Ausführung bietet eine Hausrat bereits einen guten Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt grundsätzlich, wenn Ihr Hausrat durch Leitungswasser, Feuer oder Sturm Schaden nimmt. Weiterhin zählen Negativeinflüsse infolge von Einbruch oder Raub zum Schutz.

Versicherte erhalten Unterstützung,

  • wenn Schäden durch Brand oder Blitzschlag entstehen,
  • wenn sich Leitungswasser aufgrund eines Rohrbruchs seinen Weg durch die Wohnung bahnt und vielleicht diverse Gegenstände unbrauchbar macht,
  • und wenn durch Sturm zum Beispiel ein Fenster aufgeschlagen wird und dabei Hausrat zu Bruch geht oder der Wind Regen ins Haus bzw. die Wohnung drückt.

In die Kategorie „Raub und Diebstahl“ fallen neben Entwendungen bei Einbrüchen in Wohnung oder Haus der Klau von Schlüsseln sowie Diebstahlfolgen und räuberischer Diebstahl. Letzteres ist dann gegeben, wenn Sie beispielsweise jemand mit einem vorgehaltenen Messer zur Herausgabe Ihrer Schmucksachen zwingt. Außerdem erhalten Versicherte Schutz bei Vandalismus – also dann, wenn Einbrecher die Einrichtung mutwillig zerstören.

Was ist in der Hausrat nicht versichert?

Geht zum Beispiel eine Vase anlasslos zu Bruch, ist diese nicht versichert. Das kann dann der Fall sein, wenn sie auf einem wackeligen Tisch positioniert oder vielleicht gar beim Putzen auf einem Stuhl abgelegt wird und dann ohne weitere Zutun herunterfällt. Klar selbst verschuldete Schäden – zum Beispiel ein beim Staubsaugen umgestoßener Fernseher – sind ebenfalls nicht im Versicherungsschutz gefasst. Auch zahlt die Versicherung in der Regel nicht, wenn Ihnen ohne Anwendung von Gewalt auf der Straße etwas gestohlen wird.

Ein Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad, welches öffentlich abgeschlossen wird, ist jedoch durchaus in die Versicherung einzuschließen. Dazu halten praktisch alle Versicherer einen Zusatzschutz bereit, die sogenannte Fahrradklausel.

Außerdem ist nicht jede Gefahr, die von der Natur ausgeht, standardmäßig in der Hausrat abgedeckt. Gegen Überschwemmungen, Hochwasser oder gar Erdbeben versichert Sie eine sogenannte Elementarschadenversicherung.

Achtung: Bei vielen älteren Verträgen sind Sengschäden ebenfalls nicht versichert. Dabei handelt es sich um lokal begrenzte Einwirkungen aufgrund von Hitze, Feuer oder Implosionen. Die Klassiker sind hier Brandschäden durch Zigaretten oder glühendes Holz bzw. Kohle.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken, ist folgende: Bin ich bereit und finanziell in der Lage, nach einem Brand oder einem Einbruch die zerstörten bzw. gestohlenen Gegenstände aus eigener Tasche zu ersetzen? Das kann durchaus eine Option sein – etwa, wenn Ihr Hausrat nur einen relativ geringen Wert hat, Sie über viel Kapital verfügen oder Sie das Risiko diesbezüglicher Schäden sehr gering einschätzen. Dann benötigen Sie keine Hausratversicherung.

Gilt jedoch an irgendeiner Stelle das Gegenteil – soll bei einem des Versicherungsschutzes entsprechenden Schaden also die Versicherung zahlen, benötigen Sie eine Hausratversicherung. Überaus sinnvoll ist eine solche Versicherung dann, wenn Sie eine sehr wertvolle Einrichtung besitzen oder Sie in einer Gegend wohnen, in der eine hohe Einbruchrate vorliegt.

Worauf gilt es bei einer Hausrat besonders zu achten?

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Hausratversicherung sind, sollten Sie natürlich erst einmal darauf achten, dass Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz erhalten. Hier gibt es von Anbieter zu Anbieter durchaus wichtige Unterschiede. Einige Bausteine sollte eine Hausrat immer mitbringen. Daneben stehen noch solche zur Auswahl, die zwar mitunter sehr hilfreich sind, aber nicht unbedingt gebraucht werden.

Welche Bausteine eine Hausratversicherung unbedingt haben sollte?

Es ist sehr zu empfehlen, grobe Fahrlässigkeit durch die Hausrat versichern zu lassen. Schnell kann es passieren, dass Sie beispielsweise ein Fenster auf Kipp offenlassen und ein Dieb somit leichter in Ihre Wohnung gelangt. Ist kein passender Schutz vorhanden, müssen Sie sich einen solchen Sachverhalt im Zweifelsfall vorwerfen lassen. Ein weiteres typisches Beispiel ist eine angezündete Kerze, die einen Brand verursacht, während Sie längere Zeit nicht im Zimmer sind. Bei einigen Tarifen kann grobe Fahrlässigkeit nur bis zu einer bestimmten Höhe der Summe des Schadens versichert werden. Das ist natürlich nicht ideal.

Ferner sollten Sie eine Erweiterung des Brandbegriffs integrieren. Sie erhöhen somit den Versicherungsschutz bei Schäden durch sogenanntes Nutzfeuer oder Glut. Sie sind dann auch versichert, wenn Ihre Bratpfanne Feuer fängt und Ihre Wohnung verrußt oder ein Teelicht eine Gardine entflammt. Für eine hinreichende Absicherung wählen Sie bei der Versicherungsausrichtung am besten Schäden durch Rauch und Ruß sowie Seng- und Schmorschäden mit. Zudem ist die Berücksichtigung von Überspannungsschäden immer angebracht. So muss nicht erst ein Blitz direkt bei Ihnen einschlagen, damit Sie den Kurzschlussschaden an der Musikanlage ersetzt bekommen.

Welche Bausteine in einer Hausrat nützlich sein können?

Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung, die sich nicht für alle Versicherungsnehmer lohnt. Sie greift bei den Folgen von Naturgewalten. Dazu zählen vor allem Überschwemmungen bzw. Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkungen und Schneelast. In Gebieten, die immer wieder von Hochwasser heimgesucht werden, ist ein entsprechender Schutz teuer, aber sinnvoll.

Sie tragen jedoch in aller Regel bei einem Elementarschaden einen hohen Selbstanteil. Dieser kann sich durchaus auf 10 Prozent des Schadens belaufen. Hinzu kommt, dass nicht nur ein einzelne Elementarschäden, wie beispielsweise Überschwemmungen, versichert werden können. Es sind sämtliche möglichen Negativeinflüsse in einem Paket anzunehmen.

Eine Fahrradversicherung ist dann zu empfehlen, wenn Sie ihr Zweirad täglich benutzen und oft unbeaufsichtigt abstellen. Außerdem wird Ihr Fahrrad nicht automatisch durch die Hausratversicherung geschützt, wenn es zu einem Raub auf der Straße kommt. Diese zahlt im Allgemeinen nur bei Einbruch mit Diebstahl aus alleine genutzten und verschlossenen Räumen. Ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller ist hier nicht inbegriffen. Wenn Sie ein besonders teures Fahrrad besitzen, lohnt sich wahrscheinlich sogar eine extra Radversicherung. Hier können Sie dann auch Schäden durch Unfälle versichern. Denken Sie aber daran: Alle Typen von Fahrradversicherungen zahlen nur dann, wenn das gestohlene Rad nachweislich mit einem Schloss gesichert wurde. Dieses darf nicht fest am Rad montiert sein.

Eine Wasserschadenversicherung tritt ein, wenn beispielsweise Ihr Aquarium oder Wasserbett auslaufen. Die „herkömmliche“ Hausratversicherung deckt meist nur Schäden, die durch Leitungswasser direkt aus dem Rohrsystem entstehen.

Eine Wertsachenversicherung ist in der Hausrat häufig nur bis zu 20 Prozent inbegriffen. Wenn Sie viel oder besonders wertvolle Schmucksachen, Kunstgegenstände oder Antiquitäten besitzen, sollten Sie die Deckung durch einen zusätzlichen Baustein erhöhen.

Welche Bausteine in einer Hausratversicherung weniger wichtig sind?

Sie haben bei Ihrer Hausrat die Möglichkeit, Diebstahl aus dem Auto speziell versichern zu lassen. Dabei ist die Nachtzeit häufig jedoch nicht mitversichert.

Eine extra Glasversicherung lohnt sich nur in den wenigsten Fällen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis passt hier zumeist nicht. Es ist normalerweise einfach nicht mit besonders viel finanziellem Aufwand verbunden, eine zerbrochene Scheibe zu ersetzen.

Ansonsten gibt es wenig, was Sie in Ihrer Hausrat nicht schützen können. Sogar die Wäsche auf der Leine im gemeinschaftlichen Waschraum oder der Kinderwagen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses sind zu versichern. Entsprechende Elemente bringen aber wirklich nur sehr bedingt Nutzen.

Bedenken Sie: Die Hausratversicherung soll Ihnen vor allem einen Schutz vor dem möglichen finanziellen Ruin bieten. In Anbetracht dessen gilt es sich genau zu fragen, aus welcher Art Schaden dieser eventuell resultiert bzw. ob der ein oder andere Schutz tatsächlich notwendig ist, um jenen abzuwenden?

Worauf sollte man beim Vertrag einer Hausratversicherung besonders achten?

Ganz wichtig ist es, eine Unterversicherung zu vermeiden. Zu sparen, indem Sie eine niedrige Versicherungssumme wählen, ist sehr riskant. Sie laufen dann Gefahr, dass der Versicherer einen Schaden oder gar mehrere Schäden nicht in voller Höhe annimmt. Liegt eine Unterversicherung vor, muss der Versicherungsgeber gegebenenfalls nur anteilig aufkommen. Eine Unterversicherung wird von den Versicherern nicht unbedingt hinreichend überprüft. Diese arbeiten mit Pauschalen, welche bei rund 600 bis 800 Euro pro Quadratmeter rangieren.

Optimalerweise ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats selbst. Das funktioniert anhand der sogenannten Wertermittlungstabellen. Diese Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Wert deutlich über oder unter der Pauschale liegt. Ist Ihre Einrichtung zum Beispiel weniger wert als 600 Euro pro Quadratmeter, ist die Festlegung einer niedrigeren Versicherungssumme durchaus sinnvoll. Ihre Hausratversicherung wird somit günstiger und Sie haben gleichzeitig im Schadensfall einen Nachweis, dass Sie nicht unterversichert waren.

Viele Tarife sehen eine Selbstbeteiligung vor, die es sich häufig anzunehmen lohnt. Mit dieser können Sie Ihren Tarif senken, Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie im Schadensfall nicht zu viel dazu bezahlen müssen.

Hausratsversicherung in Anspruch nehmen – wie funktioniert das?

Als Grundvoraussetzung einer unkomplizierten Inanspruchnahme Ihrer Hausratsversicherung müssen Sie die Kaufbelege der im Schutz eingeschlossenen Gegenstände aufbewahren. Insbesondere gilt das für die Dinge, die mit hohen Anschaffungskosten verbunden sind. Nur mit solchen Belegen können Sie bei Bedarf wirklich nachweisen, wie viel der zu Schaden gekommene oder gestohlene Gegenstand gekostet hat. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wertvolle Teile als zusätzlichen Nachweis in Ihrer Wohnung zu fotografieren. Legen Sie sich also jedes Mal, wenn Sie eine neue teure Anschaffung machen den Kaufbeleg beiseite und schießen Sie ein Foto. Bestenfalls bewahren Sie die Nachweise außerhalb der Wohnung oder online auf, damit Sie bei einem Brand nicht zerstört werden können.

Der Versicherer stellt Ihnen im Fall des Falles ein Schadensprotokoll bereit. In diesem sind alle Verluste detailliert aufgeführt. Dazu gehören ebenso die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Dinge in Euro und Cent. Bei dieser Auflistung werden in der Regel Ihre Quittungen und Fotos als Basis verwendet. Es liegt also praktisch in Ihrer Hand, was Sie von der Versicherung bekommen und was nicht.

Bei Einbruch ist außerdem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

Des Weiteren gilt die Hausratversicherung normalerweise nur für eine bestimmte Lokation. Wenn Sie umziehen, müssen Sie dies dem Versicherer melden, sonst können Sie Ihren Schutz nicht in Anspruch nehmen. Im Fall, dass Sie sich räumlich vergrößern, muss dies ebenfalls gemeldet werden. Der Tarif wird dann entweder automatisch höher oder Sie nutzen nun die Wertermittlungstabellen, um nicht zu viel zahlen zu müssen. Während eines Umzugs gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen.

Ferner müssen Sie eine eventuelle Gefahrenerhöhung kundtun. Lassen Sie beispielsweise ein Gerüst an Ihrem Haus errichten, sollte Ihr Versicherer informiert werden. Das Gerüst erhöht nämlich die Gefahr eines Einbruchs. Erfolgt ein solcher und Sie haben das Gerüst zuvor nicht gemeldet, verweist Ihre Versicherung womöglich auf die versäumte Meldung und Sie können den Schutz gar nicht oder nur in Teilen nutzen.

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause sind, müssen Sie Ihre Hausratversicherung ebenfalls informieren. Auch Abwesenheit gilt als eine Gefahrenerhöhung. Der Vertrag legt fest, ob das bereits nach sechs Wochen oder erst nach einigen Monaten der Fall ist.

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie im Schadensfall nichts weiter tun, als Ihre Versicherung über diesen zu informieren. Idealerweise halten Sie sofort die oben beschriebenen Dokumente bzw. Fotos zur Übermittlung bereit. Damit ersparen Sie sich viel Prüfungszeit und gelangen schneller an Ersatz.

Bevor Sie Geld ausgeben oder Sie einen Handwerker beauftragen, um die Schäden reparieren zu lassen, sollten Sie Ihre Hausratversicherung immer explizit fragen, ob die Kosten auch wirklich übernommen werden.

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