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PKW (nur private Nutzung)

PKW (nur private Nutzung)

Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.

Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Einschlüsse der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise vermittels der MallorcaPolice ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, der eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert. Da für Autofahrer mit eigenem PKW die Möglichkeit besteht, sehr leicht das eigene Land zu verlassen, ist eine internationale Haftpflicht einer Kfz-Versicherung eine sinnvolle Investition.

Die Kfz Versicherung – das Must-have für jeden Besitzer eines Autos

Oft geschieht es schneller als gedacht: Im morgendlichen Stress des Berufsverkehrs übersehen Sie einen Radfahrer an einer Kreuzung, dieser stürzt und zieht sich dabei nicht unerhebliche Verletzungen zu. Oder Sie verpassen den korrekten Bremspunkt an einer roten Ampel und krachen dem Vorfahrenden fast ungebremst in das Heck. Zum Glück müssen Sie in solchen oder ähnlichen Fällen in der Regel nicht selbst direkt für die entstehenden Kosten aufkommen – der Kfz Versicherung sei Dank!

Gerade wenn Personen zu Schaden kommen, resultieren mitunter erhebliche, langfristige Kosten, die Sie ohne entsprechende Haftpflichtversicherung nicht stemmen könnten. Tatsächlich zählt die Kfz Haftpflicht unter anderem deshalb zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Dennoch ist auch Autoversicherung nicht gleich Autoversicherung! So gibt es zum Beispiel durchaus sehr billige Kfz Versicherungen oder auch solche mit mehr Leistungen und entsprechend höherem Kostenaufwand.

Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung?

Der Halter eines Kfz ist gesetzlich dazu verpflichtet, für sämtliche Schäden, die durch sein Auto verursacht werden, zu haften. Diese Haftung muss laut Gesetz durch eine spezielle Autoversicherung abgedeckt werden. Das bedeutet, Sie dürfen hierzulande kein Fahrzeug im Straßenverkehr steuern, ohne dass eine Kfz Versicherung vorliegt. Letztere schützt Fahrzeughalter, Fahrer und Eigentümer vor Schadenersatzforderungen, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren. Die Haftpflicht deckt unter anderem Reparaturkosten an einem bzw. mehreren beteiligten Automobilen und andere Vermögensschäden sowie Behandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche betroffener Personen.

Bei der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge greift der sogenannte Kontrahierungszwang. Im Klartext bedeutet das, dass ein Versicherer Ihren Antrag auf Versicherungsschutz nicht ablehnen kann. Der Anbieter darf das Anliegen des Antragsstellers nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht annehmen. Dazu zählen zum Beispiel wiederholte schwerwiegende Verkehrsdelikte oder eine generelle Zahlungsunfähigkeit.

Was deckt die Kfz Haftpflicht und was nicht?

Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Auto verursachen, sorgt die Kfz Versicherung in Ihrem Namen dafür, dass Ihrem Unfallgegner zum Beispiel die Abschleppkosten, die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs, der Aufwand für einen gegebenenfalls erforderlichen Mietwagen oder bei einem Totalschaden die Wiederschaffungskosten erstattet werden. Der eventuell erforderliche Anwalt des Geschädigten wird ebenfalls von Ihrer Haftpflicht bezahlt. Darüber hinaus sind Schäden an Gebäuden, die durch das Auto entstanden sind, und andere Sachschäden im Versicherungsschutz inbegriffen.

Besonders große Relevanz hat die Kfz Haftpflichtversicherung, wenn Menschen – egal, ob andere Fahrer, Mitfahrer oder Fußgänger bzw. Radfahrer – zu Schaden kommen. Hier werden in der Regel sämtliche Behandlungskosten, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und – falls es erforderlich sein sollte – eine lebenslange finanzielle Unterstützung von der Haftpflicht übernommen.

Die Kfz Versicherung übernimmt dagegen keine Beschädigungen, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Dieser Schutz fällt in den Bereich einer anderen Autoversicherung, nämlich der Kaskoversicherung. Besitzen Sie beispielsweise eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese sämtliche Ihrer Kosten für Reparaturen, die aus einem Unfall resultieren, oder sogar den Wiederbeschaffungsaufwand, wenn ein Totalschaden vorliegt.

Ihre Kfz Versicherung kommt ebenfalls nicht auf, wenn Schäden an der Windschutzscheibe eines Autos eintreten, das hinter Ihrem fährt – zum Beispiel durch Steinschlag. Sollte in einem solchen Kontext eine Schadenersatzforderung auf Sie zukommen, nimmt die Kfz Haftpflichtversicherung praktisch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung ein. Das heißt, der Versicherer tritt vollumfänglich für Ihr recht ein – selbst vor Gericht.

Auch Defekte, die bei Fahrten ohne Betriebserlaubnis oder Führerschein, unter dem Einfluss von Alkohol bzw. anderen Drogen und vor einem Fahrerflucht-Delikt geschehen, werden von der Autoversicherung in der Regel nicht beglichen. Hier zahlt die Kfz Versicherung zwar erst einmal, sie holt sich die Kosten allerdings im Zuge eines Regresses zurück. Dabei liegt die Grenze bei vergleichsweise geringen 5.000 Euro pro Verstoß.

Ist eine Kfz Versicherung plus Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll?

Die Leistungen der gesetzlichen Kfz Haftpflichtversicherung decken keine Beschädigungen am eigenen Fahrzeug. Dafür ist die Kaskoversicherung als ergänzender Schutz zur Kfz Versicherung zuständig. Im Gegensatz zu ersterer ist die Kasko nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist vor allem bei sehr teuren und/oder neuen Automobilen angebracht. Die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten können Sie durch einen festgelegten Eigenanteil bei der Bezahlung von Schäden, der sogenannten Selbstbeteiligung, geringhalten. Die Teilkasko bzw. Vollkasko tritt bei einem Schaden der nachfolgenden Kategorien ein.

  • Teilkasko: Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, unmittelbare Sturmeinwirkungen, Hagel- oder Blitzschlag, Beeinträchtigungen durch Überschwemmung, Zusammenprall mit Haarwild (dazu können auch Rinder, Pferde, Ziegen oder Schafe zählen), Beschädigungen der Verkabelung, Kurzschluss, Glasschäden und manchmal Marderbisse samt Folgeschäden
  • Vollkasko: Neben den zuvor genannten Schäden sind hier auch solche eingeschlossen, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstehen. Dazu zählen eigens verschuldete Beschädigungen, Vandalismus, schädliche Einwirkungen durch Unbekannte und sogar Fahrerflucht

Wie kann ich meine Kfz Versicherung wechseln bzw. kündigen?

Ein direkter Wechsel der Autoversicherung ist generell unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Vertragslaufzeit endet
  • Der Versicherer erhöht den Beitrag
  • Ein Schadensfall liegt vor
  • Der Fahrzeughalter wechselt oder es erfolgt ein Wechsel des Automobils

In jedem Fall müssen Sie Ihre Autoversicherung schriftlich kündigen. Wenn Sie abseits eines der oben beschriebenen Szenarien zum Beispiel eine Kfz Versicherung günstig neu abschließen möchten, ist das nicht ohne weiteres möglich. Gegebenenfalls müssen Sie bis zum Ende des Versicherungsjahres, sprich dem 30. November, warten (entspricht normalerweise dem Ende der Vertragslaufzeit).

Autoversicherung zum Vertragsende wechseln

Der reguläre Wechsel ist bis zum allgemeinen Stichtag, dem 30. November, eines jeden Jahres möglich. Bis dahin können Sie Ihre Kfz Haftpflichtversicherung kündigen – mit einer Frist von einem Monat. Manchmal weicht die Laufzeit des Vertrags vom Kalenderjahr ab. Hier gilt aber ebenfalls eine vierwöchige Frist zur Kündigung.

Wechsel bei Beitragserhöhung

Steht eine Erhöhung des Beitrags Ihrer Haftpflichtversicherung an, können Sie das Sonderkündigungsrecht anwenden. Hier ist die Vertragslaufzeit irrelevant. Die Frist beträgt vier Wochen und beginnt zum Datum der Übermittlung der Beitragserhöhung an Sie.

Wechsel im Schadensfall

Die zuvor beschriebene Regelung gilt auch im Schadensfall.

Kündigung bei Halter- oder Fahrzeugwechsel

Schaffen Sie ein neues Auto an, sind Sie berechtigt eine neue, günstige Kfz Versicherung zu wählen. Für den Wechsel bei einem neuen Besitzer stehen folgende Optionen offen:

  • Wenn das Auto im Familienkreis weitergegeben wird, ist die bestehende Haftpflichtversicherung relativ einfach auf den neuen Besitzer übertragbar.
  • Auch ein fremder Käufer kann eine bestehende Autoversicherung übernehmen oder alternativ eine neue Haftpflichtversicherung abschließen.

Kfz Versicherung Vergleich und Kosten

Der Beitrag einer Autoversicherung wird sowohl anhand von objektiven als auch subjektiven Gefahrenfaktoren bemessen. Erstere umfassen Merkmale des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Art des Autos, die Stärke des Motors und die Größe. Die zweitgenannten subjektiven Aspekte beziehen sich auf die zu versichernde Person. Berücksichtigt werden unter anderem Beruf, Wohnort, Schadenfreiheitsklasse und die Führerscheinbesitzzeit. Es gibt auch Pkw`s die eine LKW Zulassung haben wie ein leichter Transporter. Auf unserer Homepage gibt es deswegen auch ein Versicherungsvergleich für LKW Versicherung.

Aufgrund dieser zahlreichen unterschiedlichen Voraussetzungen ist es praktisch unmöglich, eine günstige Kfz Versicherung bzw. eine teure allgemein zu definieren. Mit unserem Online-Angebots-Tool können Sie die für Sie optimalen Tarife jedoch recht einfach berechnen und vergleichen.

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