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Wohngebäude

Wohngebäude

Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.

Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.

Wohngebäudeversicherung – umfangreicher Versicherungsschutz für Ihr Haus bei Sturm, Hagel, Blitzschlag etc.

In den vergangenen Jahren stiegen die Schadenssummen, die deutsche Versicherer an Wohngebäuden begleichen mussten immens. Hauptverantwortlich sind die immer extremeren Wettereinflüsse auf die Gebäude. Vor allem Sturm, Hagel und Blitzschlag nahmen als Ursachen stark zu. Ein Haus ist im Laufe der Zeit aber natürlich noch vielen anderen Risiken ausgesetzt, die mitunter zu immensen Beschädigungen führen oder es sogar komplett zerstören können. Die Kosten entsprechender Instandsetzungen oder gar ein Neubau einer Immobilie sind in der Regel mit enormen Aufwänden verbunden.

Gerade in der heutigen Zeit, in der sich eine weitere Zunahme der Frequenz sowie der Zerstörungskraft von Unwettern abzeichnet und Häuser zudem immer öfter als Kapitalanlage verwendet werden, ist daher der Besitz einer leistungsstarken Hausversicherung – oder auch Eigenheimversicherung bzw. ganz einfach Gebäudeversicherung genannt – praktisch unabdingbar. Diese bietet (bestenfalls) umfassende finanzielle Sicherheit bei zentralen durch Umwelteinflüsse erfolgende und weitere Schäden.

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung und was nicht?

Eine Hausversicherung deckt in erster Linie Schäden, welche durch mögliche Witterungseinflüsse entstehen. Zu nennen sind hier insbesondere Sturm, Hagel und Blitzschlag.

Ebenfalls sind Schäden durch Explosion, Implosion oder Feuer abgedeckt, die nicht direkt aus Wettereinflüssen resultieren. Auch Beeinträchtigungen, die durch Leitungswasser erfolgen, sind inbegriffen.

Die Hausversicherung kommt dabei aber nicht nur auf, wenn Schaden an Gebäudeteilen entsteht, sondern ebenso in Grenzfällen bzw. bei Folgearbeiten. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht einiger solcher Sachverhalte:

  • Wasserverlust im Zuge eines Wasserschadens
  • Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • Ausfall der Miete
  • Baumbeseitigungen
  • Dekontaminationsarbeiten
  • Sachverständigeneinsätze
  • Graffitischäden
  • Wärmepumpen Diebstahl

Nicht abgedeckt sind hingegen folgende Sachverhalte bzw. Bestandteile eines Hauses.

  • Generell sind Gegenstände innerhalb des Wohnraums, sprich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände, nicht versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn entsprechende Gegenstände explizit für das Gebäude hergestellt wurden, wie zum Beispiel individuelle Einbauschränke. Bei einem umfangreicheren Schaden an Möbeln und Gebrauchsgegenständen greift in der Regel die Hausratversicherung.
  • Schäden durch Naturkatastrophen werden entgegen vieler Meinungen nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Entsteht an Ihrem Haus ein Schaden durch ein Erdbeben oder eine Überschwemmung, kann jedoch eine Elementarversicherung helfen.
  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Blitzschlag, wenn daraus zum Beispiel ein Brand entsteht, aber nicht bei sogenannten Überspannungsschäden. Letztere treten ein, wenn ein Blitz auf das Stromnetz Ihres Hauses einwirkt und dadurch angeschlossene Elektrogeräte zu Schaden kommen. Solche Schäden fallen erneut in den Geltungsbereich der Hausratsversicherung, aber auch dort sind sie nicht immer inbegriffen.

Worauf sollten Sie bei einer Hausversicherung besonders achten?

Nicht alle Hausversicherungen bieten den gleichen Versicherungsschutz. Wenn Sie Wohngebäudeversicherungen vergleichen, müssen Sie daher auf einige Komponenten besonders achten. So sollte die Versicherung auch bei einem Schaden aufkommen, der aus grober Fahrlässigkeit entsteht. Dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie oder einer Ihrer Mieter im Winter nicht ausreichend heizt und infolge dessen ein Wasserrohr bricht. Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, die die Folgen fahrlässigen Handelns berücksichtigt, müssen Sie für den Schaden nicht selbst aufkommen.

Weitere Merkmale, die nicht in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten sind, Sie aber unbedingt mitversichern sollten, wären Abbruch-, entsprechende Aufräum- sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Ebenfalls sollten behördlich bedingte Mehrkosten und die Dekontamination von Erdreich inbegriffen sein. Hier lauern im Schadensfall immense Kosten, die Mitversicherung ist aber vergleichsweise günstig.

Außerdem sollte die Versicherung den Bereich von Wasserzuleitungsrohren und -Ableitungsrohren abdecken – bestenfalls sowohl auf dem Grundstück des Versicherten als auch darüber hinaus. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Schäden durch Einbrüche mitversichern zu lassen. Wenn Ihr Haus sehr ländlich steht oder sich in der Nähe eines Problemviertels befindet, ist diese Option immer in Erwägung zu ziehen.

Nicht selten möchten Hausbesitzer zudem von ihrer bisherigen Wohngebäudeversicherung zu einer anderen wechseln. Hier spielen im Allgemeinen generelle Kosten, Service und Leistungen eine Rolle. Achten Sie also darauf, dass Sie Ihre Hausversicherung möglichst einfach kündigen können. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als drei Monate betragen. Schließen Sie zudem, bevor Sie die alte Wohngebäudeversicherung kündigen, den Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab, damit Sie auch beim Übergang Versicherungsschutz genießen.

Welche Versicherungssumme sollte eine Wohngebäudeversicherung haben?

Bei der Eruierung der Versicherungssumme wird in der Regel der Gebäudeneuwert zugrunde gelegt. Letzterer beschreibt den Betrag, der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nötig wäre, um Ihr Haus in gleichem Umfang (Größe, Ausstattung etc.) wiederaufzubauen. Hier gibt es verschiedene Ansätze zur Bestimmung. Am weitesten verbreitet ist die Berechnung auf Grundlage des sogenannten gleitenden Neuwerts oder Wert 1914.

Die genaue Verfahrensweise ist an dieser Stelle nicht relevant. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Versicherungssumme über den gleitenden Neuwert jährlich angepasst werden kann. So gewährleistet die Versicherung eine faire Auslegung, selbst wenn der Neubau des Hauses bereits Jahre zurücklegt. Die Berechnung entsprechend dem gleitenden Neuwert ist daher klar zu empfehlen. Sie verhindern damit effektiv, dass Ihr Haus zu irgendeinem Zeitpunkt unterversichert ist.

Ein anderer Ansatz ist der sogenannte Wohnflächentarif. Hier bezieht sich die Summe der Versicherung auf die Größe Ihres Hauses sowie die Ausstattung. Kommt es zu einem versicherten Schaden, erhalten Sie die Kosten im Vergleich zum ortsüblichen Neubauwert. Anstatt einer klassischen Versicherungssumme greift hier eine Höchstentschädigungsgrenze. Da diese nicht an die Baukostenentwicklung angepasst wird, besteht das Risiko, dass Sie längere Zeit nach dem Bau keinen ausreichenden Schutz mehr haben.

Das Wertgutachten ist eine weitere Möglichkeit, mit der die Summe Ihrer Gebäudeversicherung abgeschätzt werden kann. Wie es der Name schon sagt, schätzt ein Gutachter den Wert Ihres Gebäudes. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern ist mitunter auch nicht besonders aussagekräftig. Denn solche Gutachten beziehen sich in der Regel auf den Verkehrswert des Hauses und nicht auf die wichtigen Kosten für einen etwaigen Wiederaufbau.

Wohngebäudeversicherung Vergleich und Kosten

Was eine Hausversicherung kosten kann oder darf, ist tatsächlich nicht pauschal zu beziffern. Fest steht jedoch, dass eine gute Wohngebäudeversicherung keine immensen Summen verschlingen muss. Günstige Versicherungen für Ihr Haus mit ausreichendem Schutz bekommen Sie schon für rund 250 Euro im Jahr. Es gibt aber auch deutlich billigere Angebote. Diese Tarife bieten im Regelfall allerdings nur den absoluten Grundschutz, wie zum Beispiel für Schäden durch Sturm oder Feuer.

Wirklich umfassende Wohngebäudeversicherungen sind tatsächlich aber nur unwesentlich teurer. Für ein durchschnittliches Haus (Einfamilienhaus) müssen Sie bei der Versicherung grundsätzlich nicht mehr als 300 Euro pro Jahr aufwenden und sind dabei bestens abgesichert. Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch stark schwanken. Ausschlaggebend sind hier insbesondere der Standort, die Wohnfläche und das Alter des Hauses. Stellen Sie am besten gleich hier einen ersten Test mit unserem Online-Angebots-Tool an!

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Jeder Mensch der eine Immobilie besitzt braucht eine Gebäudeversicherung. Ein gute Wohngebäudeversicherung versichert nicht nur eine elektrische Anlage, sonstige Bruchschäden wie bei Frost, sanitäre Installationen sondern bietet auch Schutz bei behördlicher Auflagen die mit Mehrkosten verbunden sind. Der Versicherungsschutz sollte auch Schutz bei grober Fahrlässigkeit bieten, weil nur dann die versicherten Gefahren garantiert versichert sind.

Was versichert die Hausratversicherung gegenüber der Gebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung versichert das Inventar im Gebäude gegen folgende Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Im Schadenfall am Gebäude ist somit alles abgesichert. Der Versicherer versichert somit das gesamte Gebäude und das Dach ist auch mitversichert. Der Versicherungsnehmer sollte nicht nur über Stiftung Warentest die Absicherung vom Gebäude vergleichen sondern auch häufige Fragen die gestellt werden direkt den Versicherer fragen. Zum Beispiel sollte das Gebäude eine gleitende Neuwertversicherung über die verbundene Wohngebäudeversicherung als Tarif gewählt werden um schnelle Hilfe zu bekommen. Bei Windstärke 8 sollte das Dach eine gute Absicherung haben und mitversichert sein, damit sich keine finanziellen Folgen ergeben. Auch bei umgestürzter Bäume ist zu beachten das die Wohngebäude-Versicherung des versicherten Gebäudes im Schadenfall mutwillige Beschädigungen wie Marderbiss oder Rauch übernimmt.

Unser Versicherungsvergleich Wohngebäude bietet Ihnen den besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu einer Gebäudeversicherung gehört auch die Haus und Grundstückshaftpflicht die Sie natürlich auf unserer Seite rechnen, vergleichen und abschließen können. Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit erreichen.

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